Die Ansprechpartner unserer Kanzlei sind keine juristischen „Allrounder“, sondern in ihren jeweiligen Gebieten spezialisiert. Gerne bringen wir unser Fachwissen ein, um Sie kompetent und zielführend zu beraten. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Rechtsanwalt Günther Pinkenburg, LL.M.

Günther Pinkenburg, LL.M. führt die Geschäfte der INFORA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Vergaberecht, IT-(Vertrags)Recht und dem allgemeinen Verwaltungsrecht sowie im Sicherheitsrecht, insbesondere dem Recht der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Zu diesen Themen referiert und publiziert er regelmäßig.

Schon vor Gründung der Kanzlei beriet er schwerpunktmäßig öffentliche Auftraggeber - zuletzt als Senior Berater der INFORA Gesellschaft für Information, Organisation und Automation mbH - und leitete Projekte in den Bereichen Vergabe- und IT-Vertragsrecht. Er hat sich seit Jahren auf diese Bereiche spezialisiert und eine Vielzahl von Verfahren bei Kommunen, Landes- und Bundesbehörden rechtlich begleitet, insbesondere komplexe IT-bezogene Auftragsvergaben.

An der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) ist er Lehrbeauftragter für die Seminare „Feuerwehrrecht“, „Öffentliches Beschaffungswesen“ sowie „IT-Vertragsrecht im öffentlichen Beschaffungswesen“ und prüft die künftigen Verwaltungs-Informationswirte (BVS). Zudem ist er nachgefragter Referent im Vergabe-, IT-Vertrags- und BOS-Recht. Für die Rubrik „Recht“ der „BRANDSchutz – Zeitschrift für das gesamte Feuerwehrwesen, für Rettungsdienst und Umweltschutz“ (Verlag W. Kohlhammer) steuert er als freier Mitarbeiter regelmäßig juristische Fachbeiträge bei. Im Landesfeuerwehrverband Bayern e. V. ist er ehrenamtlicher Mitarbeiter im Fachbereich 2 für "Vereinswesen, Rechtsschutz, Versicherungsschutz, Steuern". Seit Oktober 2012 ist er Vorsitzender der Regionalgruppe München des Deutschen Vergabenetzwerkes (DVNW).

Günther Pinkenburg studierte von 2002 bis 2007 Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität (Dipl.-Jurist) in München und absolvierte anschließend bis 2009 sein Referendariat im OLG Bezirk München. Neben einem Ergänzungsstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (2008) studierte er von 2010 bis 2012 im Masterstudiengang Rechtswissenschaften (LL.M.) an der FernUniversität in Hagen. Seine speziellen verwaltungsrechtlichen Kenntnisse wies er durch das erfolgreiche Absolvieren des Lehrgangs „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“ (2013) nach. Neben seinen juristischen Kenntnissen ist er auch zertifiziert nach ITIL v3 Foundation (IT-Servicemanagement), ISO 27001 (Informationssicherheits-Managementsysteme ) sowie im Projektmanagement und verfügt über Spezialwissen im Feuerwehr- und Rettungsdienstbereich.


Prof. Dr. Manfred Mayer

Prof. Dr. Mayer begleitet und berät als Honorarprofessor an der Universität der Bundeswehr München die INFORA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wissenschaftlich. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Zivilrecht, insbesondere im IT- und Internet-Recht sowie im Vergaberecht. Zu diesen Themen referiert und publiziert er regelmäßig.

Dr.  Mayer arbeitete seit 1977 in der Rechtspflege als Staatsanwalt und Richter am Amts- und Oberlandesgericht München sowie in der öffentlichen Verwaltung als Leiter der ADV-Stelle des Oberlandesgerichts und Ltd. Ministerialrat in der Bayerischen Staatskanzlei und Stabsstelle des Bayerischen CIO. Dabei beschäftigte er sich intensiv mit IT- und vergaberechtlichen Fragen der Praxis. Unter maßgeblicher Mitwirkung von Prof. Dr. Mayer wurden im Freistaat Bayern die E-Government-Strategie entwickelt, der E-Government-Pakt mit den Kommunalen Spitzenverbänden und der E-Government-Dialog mit der Wirtschaft vorbereitet.
Seit August 2011 unterstützt er als Sonderbeauftragter die Geschäftsführung der Messe München GmbH bei der Entwicklung von IT-Messen.
Als Honorarprofessor der Universität der Bundeswehr München hält er im Masterstudiengang der Fakultät für Informatik Vorlesungen für Studenten der Informatik und Wirtschaftsinformatik.

Prof. Dr. Mayer studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität München von 1969 bis 1973 Rechtswissenschaften. Nach seiner anschließenden Referendarausbildung am Oberlandesgericht München von 1974 bis 1976 und als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht wurde er 1978 mit der Dissertation zum Thema „Patentrecht und Umweltschutz“ promoviert.