Die Vergabe von Leistungen zur Beförderung von Schülerinnen und Schüler ist für viele Verantwortliche eine wiederkehrende Herausforderung, die ohnedies knappe Ressourcen bindet. Gerade in diesem Bereich müssen viele unterschiedliche Aspekte beachtet werden, vom Sicherheitsanspruch der Schülerinnen und Schüler über die Zuverlässigkeit der Beförderung bis hin zur angemessenen Qualifikation des befördernden Personals. Ohne eine bedarfsorientierte und gleichsam vergaberechtskonforme Ausschreibung kein öffentlicher Auftraggeber zur benötigten Leistung.
Denn sie fixiert alle wesentlichen Rahmenbedingungen der anschließenden Leistungserbringung. Das Ergebnis des Vergabeverfahrens stellt eine wichtige Vorentscheidung über die Qualität und Wirtschaftlichkeit der benötigten Dienstleistung dar.
Die MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist spezialisiert auf die beratende Unterstützung von Vergabeverfahren zur Beschaffung von Schülerbeförderungsleistungen. Fundierte Vergabeempfehlungen sowie juristisch und fachlich vollständige und geprüfte Vergabeunterlagen kennzeichnen unsere Beratung.
Auftragsvergabe für Leistungen zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern richtig planen und rechtssicher durchführen. Unser Vorgehen.
Anhand eines vielfach in der Praxis erprobten Vorgehensmodells begleiten wir Sie von der Bedarfsermittlung bis hin zur konkreten Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter.
Auftaktgespräch
In einem Auftaktgespräch werden die aktuellen Fragestellungen sowie dieZielsetzungen und Bedarfe Ihrer Verwaltung und des bzw. der Bedarfsträger(s) abgestimmt, um das Projekt „Schülerbeförderung“ individuell zu optimieren – sowohl in technischer und vergaberechtlicher als auch zeitlicher Hinsicht. Sie erhalten damit unter anderem eine detaillierte Projektplanung.
Anforderungsdefinition
In gemeinsamen Terminen werden mit den Verantwortlichen seitens des Bedarfsträgers einerseits und unseren im Vergaberecht versierten Beratern andererseits die Anforderungen an die zu beschaffende Dienstleistung gemeinsam definiert und priorisiert, selbstverständlich auch dies unter Berücksichtigung des geltenden Vergaberechts, aber auch der Bedürfnisse der Leistungsempfänger – der Kinder.
Erstellung der Vergabeunterlagen und Ausschreibung
Unter Berücksichtigung der aktuellen Vergaberechtsvorschriften und der einschlägigen Rechtsprechung erstellen wir die Vergabeunterlagen entsprechend der geltenden Rechtsvorschriften, bestehend aus dem Anschreiben, den Bewerbungsbedingungen sowie den Vertragsunterlagen. Letztere bestehen aus der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen. In den Bewerbungsbedingungen wird der Rahmen für die Durchführung des Vergabeverfahrens festgelegt.
Angebotsprüfung und -wertung
Nach Eingang der Angebote übernehmen wir für Sie die Prüfung der formalen Anforderungen, der Bietereignung, der Preisangemessenheit sowie die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes entsprechend den gemeinsam festgelegten Vorgaben.
Auftragsbekanntmachung, Zu- und Absageschreiben, Beschlussvorlage und Vergabebekanntmachung
Zu Beginn des Verfahrens führen wir für Sie die Bekanntmachung – gegebenenfalls entsprechend den Vorgaben der „eVergabe“ – durch.
Des Weiteren fertigen wir für Sie nach der gemeinsamen Abschlussbesprechung Formulierungsvorschläge für die Zu- und Absageschreiben, die den Anforderungen des GWB bzw. der UVgO entsprechen, sowie bei Bedarf die Beschlussvorlage für Ihren Entscheidungsträger (z.B. Rat/Ausschuss), welche die finale Beschaffungsempfehlung aufzeigt und begründet.
Vertragsüberwachung
Um Abweichungen von der Leistungsbeschreibung oder gar Mängel bei der Leistungserbringung rechtzeitig zu erkennen und abstellen zu lassen ist es wichtig, sowohl bei der initial, aber auch während der Leistungserbringung bzw. Vertragslaufzeit höchste Sorgfalt walten zu lassen. Auch hierbei können wir Sie unterstützen, um Ihre berechtigten Ansprüche zu sichern.
MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ziel unserer Unterstützungsleistung ist es, die hohen rechtlichen Anforderungen an ein Vergabeverfahren zu verbinden mit einer ergebnis- orientierten Beschaffung. Ihr Bedarfsträger, vor allem aber die Schülerinnen und Schüler sollen am Ende die Dienstleistung erfahren, die sie benötigen – pünktlich, qualitativ, wirtschaftlich. Ihre Verwaltungsmitarbeiter werden zugleich davon entlastet, sich in u. U. wenig bis nicht bekannte Themen zeitaufwendig einzuarbeiten und können sich weiterhin ihren herkömmlichen Tätigkeitsschwerpunkten widmen. Auch das Risiko der Angreifbarkeit des Vergabeverfahrens wird bestmöglich reduziert.
An Leistungen, die für Kinder erbracht werden, darf man zu Recht einen hohen Perfektionsanspruch haben. Denselben Anspruch haben wir an unsere Dienstleistung für Sie. Wir verfügen über die erforderliche Erfahrung und Kompetenz, um Ihrer Beschaffung von Schülerbeförderungsleistungen zu einer inhaltlich wie rechtlich erfolgreichen Durchführung zu verhelfen.