Die besonderen Kenntnisse im Verwaltungs- bzw. öffentlichen Recht einerseits und die jahrelangen Erfahrungen unserer Mitarbeiter im Umgang mit öffentlichen Stellen andererseits befähigen uns, Sie auch in anderen Fragen des Verwaltungsrechts kompetent zu beraten.
So z. B. im Vorfeld der Antragstellung für eine Genehmigung (Verwaltungsakt), bei deren Durchführung oder im Nachgang, etwa bei Ablehnung derselben. Wir unterstützen Sie sowohl im Antrags- wie auch im Widerspruchsverfahren, aber auch bei streitigen Verfahren vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Über Spezialkenntnisse verfügen wir insbesondere im Bereich des Wirtschaftsverwaltungs- und BOS-Rechts (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben: Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Technisches Hilfswerk, Katastrophenschutz).