Sie wollen ...
Leistungen zur Innenraum- und/oder Glasreinigung (Gebäudereinigungsleistungen) beschaffen?
ein rechtssicheres Vergabeverfahren in angemessener Zeit durchführen, das zu einem wirtschaftlichen Angebot führt?
Ihre verwaltungsinternen Ressourcen hinsichtlich der Einarbeitung in technisch-fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen schonen?
Dann ist unser Leistungspaket für die Begleitung der Beschaffung von Reinigungsleistungen die Lösung!
Auftragsvergabe zur Beschaffung von Reinigungsleistungen richtig planen und rechtssicher durchführen. Unser Vorgehen.
Anhand eines vielfach in der Praxis erprobten Vorgehensmodells begleiten wir Sie von der Bedarfsermittlung bis hin zur konkreten Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter.
Auftaktgespräch
In einem Auftaktgespräch werden die aktuellen Fragestellungen sowie die Zielsetzungen Ihrer Verwaltung und des Bedarfsträgers abgestimmt, um das Projekt „Reinigungsleistungen“ individuell zu optimieren – sowohl in technischer und vergaberechtlicher als auch zeitlicher Hinsicht. Sie erhalten damit unter anderem eine detaillierte Projektplanung.
Anforderungsdefinition
In einem gemeinsamen Termin werden mit den Verantwortlichen seitens des Bedarfsträgers einerseits und unseren aus dem Umfeld des Gebäudereiniger-Handwerk und Vergaberecht stammenden Beratern andererseits die Anforderungen an die künftige Leistungserbringung gemeinsam definiert und priorisiert, selbstverständlich auch dies unter Berücksichtigung des geltenden Vergaberechts.
Erstellung der Vergabeunterlagen und Ausschreibung
Unter Berücksichtigung der aktuellen Vergaberechtsvorschriften und der einschlägigen Rechtsprechung erstellen wir die Vergabeunterlagen entsprechend der geltenden Rechtsvorschriften, bestehend aus dem Anschreiben, den Bewerbungsbedingungen sowie den Vertragsunterlagen. Letztere bestehen aus der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen. In den Bewerbungsbedingungen wird der Rahmen für die Durchführung des Vergabeverfahrens festgelegt.
Angebotsprüfung und -wertung
Nach Eingang der Angebote übernehmen wir für Sie die Prüfung der formalen Anforderungen, der Bietereignung, der Preisangemessenheit sowie die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes entsprechend den gemeinsam festgelegten Vorgaben, etwa der Umsetzbarkeit der Leistungswerte und der Qualitätsmanagement-Konzepte.
Auftragsbekanntmachung, Zu- und Absageschreiben, Beschlussvorlage und Vergabebekanntmachung
Zu Beginn des Verfahrens führen wir für Sie die Bekanntmachung – gegebenenfalls entsprechend den Vorgaben der „eVergabe“ – durch.
Des Weiteren fertigen wir für Sie nach der gemeinsamen Abschlussbesprechung Formulierungsvorschläge für die Zu- und Absageschreiben, die den Anforderungen des GWB bzw. der UVgO entsprechen, sowie bei Bedarf die Beschlussvorlage für Ihren Entscheidungsträger (z.B. Rat/Ausschuss), welche die finale Beschaffungsempfehlung aufzeigt und begründet.
Vertragsüberwachung
Um Abweichungen von der Leistungsbeschreibung oder gar Mängel bei der Leistungserbringung rechtzeitig zu erkennen und abstellen zu lassen ist es wichtig, sowohl bei der initial, aber auch während der Leistungserbringung bzw. Vertragslaufzeit höchste Sorgfalt walten zu lassen. Auch hierbei können wir Sie unterstützen, um Ihre berechtigten Ansprüche zu sichern.
MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und clean360° - Beratung rundum für Gebäudereinigung
Ziel unserer Unterstützungsleistung ist es, die hohen rechtlichen Anforderungen an ein Vergabeverfahren zu verbinden mit einer ergebnis- orientierten Beschaffung. Sie sollen am Ende die Leistung erhalten, die sie benötigen. Ihre Verwaltungsmitarbeiter werden zugleich davon entlastet, sich in u. U. wenig bis nicht bekannte Themen zeitaufwendig einzuarbeiten und können sich weiterhin ihren herkömmlichen Tätigkeitsschwerpunkten widmen. Auch das Risiko der Angreifbarkeit des Vergabeverfahrens wird bestmöglich reduziert.
An die Sauberkeit von Gebäuden, in denen Menschen täglich arbeiten oder lernen sowie solche, die für den Publikumsverkehr geöffnet sind, darf man zu Recht einen hohen Perfektionsanspruch haben. Denselben Anspruch haben wir an unsere Dienstleistung für Sie.
Wir verfügen über die erforderliche Erfahrung und Kompetenz, um Ihrer Beschaffung von Reinigungsleistungen zu einer inhaltlich wie rechtlich erfolgreichen Durchführung zu verhelfen.
Die Durchführung der Beratungsleistung erfolgt in Kooperation mit clean360°