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Die Vergabeberatung, -abwicklung und -begleitung wird immer mehr zur Ware, insbesondere auch im Bereich kommunaler Auftraggeber. Beispielhaft genannt seien hier Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Beschaffung von Kommunalfahrzeugen (insbesondere für die Feuerwehr und den Bauhof), Informations- und Kommunikationstechnik (etwa für Schulen), Verpflegungsleistungen (für KiTas und Schulen), Versicherungsleistungen, Büromaterial usw.
Zahlreiche Dienstleister, die weit überwiegend keine Rechtsanwälte sind, betätigen sich auf diesem Gebiet; und dies, obwohl der Großteil der Geschäftsmodelle gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstößt und es sich bei vielen der angebotenen und erbrachten Leistungen und Rechtsdienstleistungen handelt, die Rechtsanwälten vorbehalten sind.
Die jüngere Rechtsprechung zeigt (vgl. LG Magdeburg, Urt. v. 15.09.2021, Az. 7 O 1109/21), dass kaum ein extern begleitetes oder gar durchgeführtes Vergabeverfahren ohne die Erbringung von Rechtsdienstleistungen auskommt. Dies umso mehr, wenn unter Einbeziehung von Zuwendungen beschafft werden soll.
Das OLG Düsseldorf (Beschl. v. 25.05.2022 – VII-Verg 33/21) hat zudem jüngst explizit festgestellt, dass Rechtsdienstleistungen insbesondere – also nicht abschließend – sind:
Die MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine spezialisierte Kanzlei. Daneben engagieren wir uns aber auch in verschiedenen Bereichen, gleichsam monetär wie auch tatsächlich durch teils persönliches Mitwirken.
Einem regelmäßigen fachlichen – auch interdisziplinären – Austausch über Mandatsgrenzen hinaus kann gar nicht genug Bedeutung beigemessen werden. Daher hat die MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in ihren Schwerpunkt-Kompetenzbereichen zwei Fachtagungen ins Leben gerufen.